§ 1 Mitgliedsbeiträge
- Der Semesterbeitrag beträgt
a) für Ordentliche Mitglieder: 13 €
b) für Seniormitglieder: 13 €
c) für Fördermitglieder: nach Vereinbarung
- Ordentliche Mitglieder sind in dem Semester, in dem sie erstmalig beitreten, von der
Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
- Der Beitrag für ein Semester wird zu Beginn des entsprechenden Semesters erhoben. Es
kann eine Einzugsermächtigung erteilt oder selbstständig überwiesen werden.
§ 2 Arbeitsgruppen
- Folgende Arbeitsgruppen im Sinne von § 9 Abs. 9 der Satzung sind einzurichten:
a) AG Vorstand
Die AG Vorstand setzt sich aus ehemaligen Vorstandsmitgliedern zusammen. Ehemalige
Vorstandsmitglieder, die innerhalb der letzten 12 Monate aus dem Amt
ausgeschieden sind, sollen dem aktuellen Vorstand ein Mal pro Monat beratend
zur Verfügung stehen. Ist zur Besprechung eines konkreten Anliegens die Einsichtnahme
in bestimmte Vereinsdaten notwendig, so soll ihnen diese ermöglicht werden.
Vorstandsmitglieder, die bereits länger als 12 Monate ausgeschieden sind, sind
ebenfalls eingeladen, sich in der Arbeitsgruppe einzubringen und ihre Erfahrung
zu teilen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Vereinsdaten.
Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe sollen bei Bedarf bestehende Kontakte zu kooperierenden
Unternehmen weitergeben.
b) AG Projekte
Die AG Projekte ist zuständig für die Organisation und Durchführung von Events
und anderen Projekten (z.B. AirCargoChallenge). Einen besonderen Fokus ist auf
internationale EUROAVIA Vorhaben zu setzen.
c) AG Kommunikation
Der Hauptzweck der AG Kommunikation ist die Vertretung des Vereins gegenüber
den studentischen Initiativen der TU Braunschweig, anderen Lokalgruppen der
EUROAVIA und weiteren studentischen Organisationen. Ebenfalls stärkt die AG
Kommunikation Firmenkontakte und sucht Sponsoren für anstehende Events. d) AG Soziale Medien
Die Arbeitsgruppe Soziale Medien verwaltet sämtliche Social-Media-Accounts (Instagram,
Facebook, LinkedIn, ect.). Ebenfalls sollen Inhalte produziert werden, welche
zunächst über die EUROAVIA informieren, aber auch unabhängig Fakten und
Neuigkeiten zu bestimmten Inhalten liefert.
- Die oben genannten Arbeitsgruppen Soziale Medien, Kommunikation und Projekte
werden jeweils von einer/einem Arbeitsgruppenkoordinator*in geleitet. Diese*r wird
vom Vorstand bestimmt und soll sich dafür einsetzen, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe
ihre Aufgaben gemeinsam als Team lösen. Den Arbeitsgruppenkoordinatoren*
innen kann auf Anfrage bei den Vorstandsmitgliedern eine Einsicht in die Vereinsdaten
gestattet werden. Außerdem werden den Arbeitsgruppenkoordinatoren*innen
die dementsprechenden E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt.
- Es steht dem Vorstand frei, neben den in Abs. 1 genannten Arbeitsgruppen weitere
Arbeitsgruppen einzurichten. Dazu sollte ein Meinungsbild der Mitglieder eingeholt
werden.
§ 3 Teilnahme am Vereinsleben
Im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. b der Satzung müssen Personen, die dem Verein neu beitreten,
innerhalb des ersten halben Jahres ihrer Mitgliedschaft folgende Leistungen erbringen:
- Teilnahme an einem Vortrag zur Struktur von EUROAVIA,
- Teilnahme an einer Arbeitsgruppe. Hier wird kein Arbeitsaufwand erwartet, ist jedoch stark erwünscht.
§ 4 Vereinssoftware
Ergänzend zu den in § 6 der Satzung genannten Pflichten:
Die Eintragung in die Vereinssoftware wird von jedem ordentlichen Mitglied erwartet.
Die Vereinssoftware erleichtert die Verwaltung sehr (insbesondere die Finanzen) und
entlastet somit den Vorstand. Bei Bedenken der Datensicherheit wird eine Eintragung
in eine separate Mitgliederliste erstellt.